Psychotherapie:

Die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde, Diagnostik oder Psychotherapie für Erwachsene, Kinder und Jugendliche werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Hierzu ist es nur notwendig einen Termin zu vereinbaren und die Krankenversichertenkarte (die Gesundheitskarte ihrer Krankenversicherung) durch uns einlesen zu lassen.

Zur Terminvereinbarung benötigen wir keine Überweisung durch den Hausarzt. Eine Überweisung ist  im Rahmen des Hausarztmodells und aufgrund der Vermittlung durch die Terminservicestelle der KVB notwendig (Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Hausarzt/ Ihrer Krankenkasse, ob dies auf Sie zutrifft).

In einer ersten Diagnostikphase (eine bis max. neun Sitzungen) können Sie ein Gespür für uns, die Zusammenarbeit und Ihr Problem gewinnen. Spätestens nach der fünften probatorischen Sitzung entscheiden TherapeutIn und PatientIn gemeinsam, ob eine Psychotherapie bei der zuständigen Krankenkasse beantragt wird. Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse sind weitere (zumeist wöchentliche) Termine möglich. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für 

·      2 x 12 Stunden Kurzzeittherapie

·       60 Stunden Langzeittherapie

·       mit bis zu maximal 80 Sitzungen nach erneuter Beantragung

·       Die Sitzungen finden zumeist einmal in der Woche statt und dauern 50 Minuten. 

Diagnostik:

 Manche Patienten benötigen zur Entscheidung einer weiteren Behandlung, Behandlungsform oder weiteren psychosozialen Maßnahmen lediglich eine abklärende Diagnostik. Diese orientierende Diagnostik findet bei uns in einer bis zu fünf Sitzungen statt und endet mit einer Interventions- bzw. Behandlungsempfehlung; z.B. Einleitung von Richtlinienpsychotherapie, Akutbehandlung, beratende Gespräche in psychosozialen Beratungsstellen (z.B. Krebsberatungsstelle), Vermittlung von sozialrechtlichen Hilfsangeboten oder auch Koordination mit Selbsthilfegruppen. Manche Patienten benötigen auch störungsspezifische Bescheinigungen, welche wir ebenfalls erstellen dürfen:

Zahnbehandlungsphobie:

 Die Zahnbehandlungsphobie (auch Dentalphobie, Dentophobie oder Odontophobie) ist eine spezifische Phobie. Die übersteigerte Angst führt fast immer zu einer jahrelangen Vermeidung zahnärztlicher Behandlungen und entsprechend erhöhter Zahnerkrankungen, Zahnschmerzen,  schlechtem Zahnstatus und emotionalem Leid bei den Betroffenen.

Die Zahnbehandlungsphobie ist als psychische Krankheit anerkannt (ICD-10 GM 2006 F40.2), deshalb übernehmen die Krankenkassen die Kosten nicht nur für eine Psychotherapie, sondern auch für eine primär anxiolytische Medikation (Prämedikation & Sedierung); also für eine Narkose während der Zahnbehandlung. Hierfür ist jedoch die Vorlage einer Bescheinigung durch einen Psychotherapeuten nötig, da die Narkose ohne Vorlage der Bescheinigung privatärztlich in Rechnung gestellt wird. Diese Bescheinigung können wir – bei Vorliegen der Störung – zumeist nach zwei bis drei diagnostischen Sitzungen ausstellen, so dass Ihnen bei der Zahnbehandlung unter Vollnarkose keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Kosten für die Untersuchung in unserer Praxis gehen zu Lasten der Krankenkasse.

 Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten:   

Für manche Kinder und Erwachsene stellen Schreiben und Rechnen eine besondere Herausforderung dar. Egal wie sehr sie sich bemühen und egal wie viel sie lernen, bleiben die schulischen Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik hinter den Leistungen in anderen Fächern und Gleichaltriger deutlich zurück. Hier kann es sich um eine Lese- und Rechtschreibschwäche, isolierte Rechtschreibstörung, eine Rechenstörung oder auch um eine kombinierte Störung der Rechen- und Lese- bzw. Schreibfertigkeit des Kindes handeln. Verwandte Begriffe sind Alexie, Dyskalkulie, L-R-S, Akalkulie oder Legasthenie. In der Regel kann die Diagnose der aufgeführten Störungen innerhalb eines Monats nach ca. drei bis fünf Terminen bei uns gestellt bzw. verworfen werden. Ihr Kind hat dann u.U. die Möglichkeit sich einen Nachteilsausgleich in der Schule anerkennen zu lassen bzw. die Möglichkeit eine Lerntherapie zu erhalten. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. 

 
 
 
 
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