Unser Versorgungsangebot bzw. wie wird eine Psychotherapie beantragt bzw. "eingeleitet"?


Psychotherapeutische Sprechstunde:

Um Wartezeiten zu reduzieren und das psychotherapeutische Angebot zu flexibilisieren hat der Gesetzgeber die psychotherapeutische Sprechstunde geschaffen. Mit diesem Angebot ist es möglich zunächst drei Termine für Erwachsene bzw. im Kinder- und Jugendlichenbereich drei Termine mit Kindern und zwei Termine mit den Eltern als ein unspezifisches, psychosoziales Beratungsangebot zu erbringen. In diesem Rahmen können auch psychologische Tests durchgeführt werden, welche die Problematik weiter eingrenzen können. Im Rahmen der Sprechstunde soll über die Weiterbehandlung,  mögliche weitere psychosoziale Hilfsangebote (Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Ämter etc.) bzw. das weitere Vorgehen gemeinsam beraten werden.

 
Probatorik:

 Soll eine Psychotherapie aufgenommen werden, besteht die Möglichkeit in mindestens zwei bis zu maximal vier "probatorischen Sitzungen" alle nötigen Unterlagen (Vorbehandlungen, Arztbriefe etc.) für die Beantragung einer Richtlinientherapie zu sammeln, gemeinsam Ziele für die Therapie zu definieren und die Therapie beim Kostenträger zu beantragen.

 
Kurzzeittherapie:

 In zwei mal zwölf Sitzungen ist es zumeist möglich hilfreiche und zufriedenstellende Veränderungen herbeizuführen und die Therapie abzuschließen.

 

Langzeittherapie:

Sollten diese 24 Sitzungen nicht ausreichend sein oder bereits zu Beginn ersichtlich sein, dass ein erweiterter Behandlungsumfang nötig ist, so kann eine Langzeittherapie mit bis zu 80 Sitzungen beantragt werden.

 
Sitzungsfrequenz & Sitzungsdauer:

 Die Sitzungen finden zumeist einmal in der Woche statt und dauern 50 Minuten.


Ambulante Psychotherapie: Diese Möglichkeiten gibt es:

Im nachfolgendem Link finden Sie ein Video der Kassenärtzlichen Bundesvereinigung, dass die Möglichkeiten der psychotherapeutischen Versorgung darstellt:


https://www.kbv.de/html/25921.php


Übersicht über das abulante Versorungsangebot:

Im nachfolgendem Link finden Sie eine Übersicht über das ambulante Versorgungsangebot in Deutschland:


https://www.kbv.de/html/26956.php


 

* Die Ausführungen beziehen sich auf Inhalte bzw. sind Zitate der aufgeführten Literaturhinweise.

 
 
 
 
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